Ein Verkehrsunfall ist eine stressige Situation, die sofortiges Handeln erfordert. Es stellt sich nicht nur die Frage nach der Schuld, sondern auch nach der korrekten Abwicklung der Unfallschadenregulierung. Wer übernimmt die Kosten? Welche Schritte sind notwendig? In diesem umfassenden Leitfaden zur Unfallschadenregulierung 2024 erfährst du alles Wichtige, um nach einem Unfall rechtssicher zu handeln und deine Ansprüche durchzusetzen.
Inhaltsverzeichnis
Unfall: Was tun als Geschädigter?
1. Zuerst musst du die Unfallstelle sichern, um dich und andere zu schützen. Danach rufst du bei einem Unfall mit Verletzten sofort Rettungswagen und Polizei. Erst nach dem Leisten Erster Hilfe geht es an die formale Unfallaufnahme.
2. Warte nach einem Unfall nicht darauf, bis die Versicherung des Unfallgegners mit vermeintlich gut gemeinten Ratschlägen bei dir anruft. Ruf direkt einen unabhängigen Kfz-Gutachter an. Ein Schadengutachten ist für dich als Geschädigter nach einem Unfall oberhalb der Bagatellgrenze (750 Euro) kostenlos.
3. Ein eigener Gutachter ermittelt die Schadenssumme nach dem Unfall unabhängig. Ein einfacher Kostenvoranschlag reicht in vielen Fällen nicht aus, um deine Ansprüche vollständig durchzusetzen, außer es handelt sich um Bagatellschäden mit Reparaturkosten unter 750 Euro.
4. Durch einen Sachverständigen wird schnell klar, welche Kosten die Reparatur nach dem Unfall verursacht. Du kannst dann zwischen einer Reparatur oder der sogenannten fiktiven Abrechnung wählen, bei der du dir die Schadenssumme auszahlen lässt.
5. Solltest du einen Unfall im Ausland haben, ist es klug, vorbereitet zu sein. Ein Europäischer Unfallbericht in der Zielsprache sollte bereits im Handschuhfach liegen. Die Schadensabwicklung nach einem Unfall im Ausland erfolgt meist über einen Versicherungsbeauftragten von Deutschland aus, wobei das Schadensrecht des Ziellandes gilt.
6. Wenn die Versicherung nach dem Unfall Ärger macht, kürzt oder nicht zahlt, kannst du als Geschädigter einen Anwalt für Verkehrsrecht auf Kosten der gegnerischen Versicherung beauftragen. So sicherst du dir Waffengleichheit und eine reibungslose Regulierung deines Unfallschadens.
Was tun als Verursacher?
Auch hier solltest du natürlich zuallererst die Unfallstelle sichern, bei Verletzten Erste Hilfe leisten und die Polizei rufen. Danach geht es an die formale Unfallaufnahme.
Nach einem Unfall zählt jede Minute, und du solltest direkt damit beginnen, den Hergang so gut es geht zu dokumentieren.
Wenn der Schaden größer ist und es nicht nur um kleine Kratzer oder Beulen geht, zögere nicht, die Polizei zu rufen. Sie sorgt dafür, dass alles offiziell erfasst und der Unfall richtig dokumentiert wird.
Schnapp dir dein Handy und mach ein paar Fotos von der Unfallstelle – aus verschiedenen Blickwinkeln und Entfernungen. Vergiss nicht, auch Spuren auf der Straße wie Bremsspuren oder andere Auffälligkeiten zu fotografieren. Und natürlich solltest du die Schäden an den Fahrzeugen festhalten.
Eine einfache Skizze des Unfallhergangs kann ebenfalls sehr nützlich sein. Sie zeigt auf einen Blick, wie der Unfall passiert ist. Wenn es sicher ist, räume die Straße frei und stell dein Auto an die Seite, damit der Verkehr nicht gestört wird.
Wichtig: Notiere dir die Kontaktdaten des Unfallgegners und – wenn möglich – von Zeugen. Diese Infos sind Gold wert, wenn es später um die Unfallregulierung geht.
Ihr solltet auch gemeinsam einen Unfallbericht schreiben, der den genauen Ablauf des Unfalls festhält. Am besten ist es, wenn du einen Vordruck für so einen Bericht in deinem Handschuhfach hast. Unterschreibt beide den Bericht, um Missverständnisse zu vermeiden.
Und ganz wichtig: Melde den Unfall sofort deiner Versicherung. Je schneller du dich darum kümmerst, desto stressfreier wird die Unfallabwicklung.
Unfall: Was Austauschen?
Nach einem Unfall ist es sehr wichtig, dass du deine Personalien mit dem anderen beteiligten Fahrer austauschst. Warum das so wichtig ist? Ganz einfach: Damit die Versicherungen alles klären können und du nicht in Schwierigkeiten kommst. Niemand möchte nach einem Unfall noch den Vorwurf der Fahrerflucht am Hals haben, oder?
Manchmal ist es aber nicht so einfach, zum Beispiel, wenn du ein parkendes Auto angefahren hast und der Besitzer weit und breit nicht zu sehen ist. In so einem Fall musst du eine Weile warten, bis er zurückkommt, um deine Daten weiterzugeben. Klingt nervig, aber es ist der richtige Weg. Sollte der Besitzer nicht auftauchen, ruf einfach die Polizei und melde den Unfall. So bist du auf der sicheren Seite und niemand kann dir vorwerfen, du hättest Fahrerflucht begangen.
Und was ist mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe? Klingt praktisch, ist aber keine gute Idee. Ein Stück Papier kann leicht vom Wind weggeweht oder durch Regen unleserlich werden. Das reicht nicht aus, um deiner Verpflichtung nach einem Unfall nachzukommen. Deswegen ist es immer besser, entweder persönlich zu warten oder die Polizei zu verständigen.
Was brauche ich vom Gegner?
Nach einem Unfall solltest du folgende Daten mit dem Unfallgegner austauschen:
- Name und Anschrift des Unfallgegners (am besten mit Abgleich durch Ausweis oder Führerschein)
- Amtliches Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- Name der gegnerischen Versicherung und Versicherungsnummer
- Datum, Ort und Uhrzeit des Unfalls
- Name und Anschrift von Zeugen, falls vorhanden
Diese Infos helfen dir, den Unfall sauber zu dokumentieren und die Schadensabwicklung sicherzustellen.
Was braucht die Versicherung?
Nach einem Unfall will die Versicherung schnell alle relevanten Informationen haben, um den Schaden zu bearbeiten und die Regulierung in die Wege zu leiten. Dabei spielen ein paar grundlegende Daten eine wichtige Rolle.
- Name und Anschrift der beteiligten Fahrer
- Amtliches Kennzeichen der Fahrzeuge
- Beschreibung des Unfallhergangs
- Datum, Ort und Uhrzeit des Unfalls
- Fotos vom Unfallort und den Schäden an den Fahrzeugen
- Name und Anschrift von Zeugen
- Polizeibericht oder Daten des aufnehmenden Beamten (falls vorhanden)
- Name der gegnerischen Versicherung und Versicherungsnummer
Mit diesen Informationen kann die Versicherung den Schaden schnell bearbeiten und die Regulierung in Gang setzen.
Unfall: Was steht mir zu?
Ein unverschuldeter Unfall kann dich emotional und praktisch richtig aus der Bahn werfen. Du hast alles richtig gemacht und trotzdem passiert es. Plötzlich stehst du da und fragst dich: „Was habe ich jetzt eigentlich für Rechte?“ Sobald der erste Schock nachlässt, kommt die Erkenntnis: Du musst dich mit den Folgen eines Fehlers auseinandersetzen, den jemand anderes gemacht hat.
Doch keine Sorge – das deutsche Recht lässt dich in so einer Situation nicht hängen. Wenn du bei dem Unfall nicht der Verantwortliche bist, hast du Anspruch auf eine Reihe von Schadensersatzleistungen. Das reicht von der Reparatur deines Autos bis hin zu Schmerzensgeld, wenn du verletzt wurdest. Die Fehler anderer musst du also nicht allein tragen.
Welche Kosten werden erstattet?
Ein Unfall ist nicht nur ein Schockmoment – danach kommt der ganze Stress. Plötzlich stehst du da und fragst dich: „Wie soll ich das alles regeln? Wer zahlt das?“ Doch die gute Nachricht ist: Du musst dich nicht um alles allein kümmern. Wenn du in einen Unfall verwickelt bist und keine Schuld trägst, gibt es klare Regeln, die dir helfen. Hier ist, was du erwarten kannst:
Reparaturkosten: Dein Auto hat einen Schaden abbekommen? Die gegnerische Versicherung übernimmt die Reparaturkosten. Du hast sogar die Wahl: Reparieren lassen oder dir den Betrag auszahlen lassen und selbst entscheiden, was du mit dem Geld machst.
Mietwagenkosten: Steht dein Auto in der Werkstatt und du möchtest mobil bleiben? Kein Problem – die Versicherung zahlt die Kosten für einen Mietwagen während des Zeitraums der Reparatur. Falls du keinen Mietwagen brauchst, kannst du auch eine Entschädigung für den Nutzungsausfall bekommen.
Abschleppkosten: Dein Wagen ist nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig? Kein Grund zur Sorge – auch die Abschleppkosten werden übernommen. Du musst dir keine Gedanken machen, wie du dein Auto von der Unfallstelle wegkriegst.
Wertminderung: Selbst nach der Reparatur kann es sein, dass dein Auto an Wert verliert. Aber auch das ist abgedeckt. Die sogenannte Wertminderung wird dir ersetzt, damit du keinen langfristigen Nachteil hast, nur weil jemand anders unaufmerksam war.
Schmerzensgeld: Wenn du durch den Unfall verletzt wurdest, steht dir Schmerzensgeld zu. Es geht dabei nicht nur um körperliche Verletzungen, sondern auch um den emotionalen Stress, den so ein Unfall verursachen kann.
Anwaltskosten: Falls du einen Anwalt brauchst, um deine Rechte durchzusetzen, werden auch diese Kosten übernommen. Du musst also keine Angst haben, dass du auf den Anwaltskosten sitzen bleibst, wenn du rechtliche Unterstützung in Anspruch nimmst.
Gutachterkosten: Ein Gutachter ist oft notwendig, um den Schaden genau zu bewerten. Solange der Schaden über der Bagatellgrenze liegt, wird die gegnerische Versicherung auch die Kosten für den Gutachter übernehmen. So bekommst du eine unabhängige Einschätzung, ohne dass du selbst dafür zahlen musst.
Beschädigte Gegenstände: Nicht nur dein Auto kann bei einem Unfall kaputtgehen. Vielleicht wurde dein Handy, deine Brille oder sogar deine Kleidung beschädigt. Auch diese Kosten werden ersetzt, damit du nicht auf den Schäden sitzen bleibst, die durch den Unfall entstanden sind.
Ein solches Ereignis kann deinen Alltag völlig auf den Kopf stellen, aber zumindest die finanziellen Folgen musst du nicht allein tragen. Die wichtigsten Kosten werden abgedeckt, damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst.
Werden Leihwagenkosten erstattet?
Wurde dein Fahrzeug durch den Unfall fahruntüchtig, steht dir grundsätzlich das Recht auf einen Mietwagen zu. Ein kleinerer Kratzer im Stoßfänger z.B. würde keinen Anspruch begründen.
Während der Zeit, in der dein Auto in der Werkstatt ist, darfst du einen Mietwagen fahren. Um Probleme mit der Rückerstattung zu vermeiden, ist es wichtig, schnell einen Schadensgutachter einzuschalten, der die voraussichtliche Reparaturdauer berechnet. Dies bietet mehr Klarheit bei der Suche nach einem Ersatzfahrzeug. Wähle nach Möglichkeit ein Mietauto derselben oder einer niedrigeren Klasse, um Abzüge zu vermeiden, und stelle sicher, dass du den Mietwagen wirklich benötigst, damit die Versicherung die Kosten übernimmt. Du musst den Mietwagen sofort zurückgeben, sobald dein eigenes Auto repariert ist, auch wenn dies früher als erwartet geschieht. Bei einem Totalschaden hast du Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, jedoch nur während des Prozesses des Erwerbs eines neuen Autos, in der Regel bis zu etwa 14 Tagen.
Falls sich die Reparatur deines Fahrzeugs oder die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs verzögert, beispielsweise weil spezielle Teile nicht lieferbar sind, solltest du direkt mit der Versicherung oder dem Gutachter Rücksprache halten. In Ausnahmefällen kann die Mietwagenkostenübernahme verlängert werden.
Wichtig ist außerdem, dass du die Kosten für den Mietwagen im Rahmen hältst. Überhöhte Preise werden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel nicht erstattet. Es lohnt sich also, verschiedene Mietwagenangebote zu vergleichen und das günstigste zu wählen. Dies fällt unter die sogenannte Schadenminderungspflicht.
Wenn du das Gefühl hast, dass du auf den Mietwagen verzichten kannst, etwa weil du in der Zwischenzeit gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Fahrrad auskommst, solltest du diese Option in Betracht ziehen. Bei einer eher geringen Fahrleistung von unter 30 Kilometern täglich kann es günstiger sein, den Mietwagen zu vermeiden. Stattdessen kannst du in einem solchen Fall einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung geltend machen, der je nach Fahrzeugmodell zwischen 20 und 160 Euro pro Tag liegen kann.
Wer zahlt das Gutachten?
Gemäß § 91 der ZPO trägt die Partei, die den Prozess verliert, die Kosten der Rechtsstreitigkeit, einschließlich der Gutachterkosten. Der Geschädigte hat immer das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu wählen. Die Kosten werden in der Regel vom Verursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung getragen.
Wichtig zu beachten ist, dass du nicht voreilig dem Gutachten der gegnerischen Versicherung zusagst und auf die eigene Beauftragung eines Sachverständigen verzichtest. Zudem solltest du sichergehen, dass der Schaden über der Bagatellgrenze von üblicherweise 750€ liegt – frag hierzu jemanden, der sich auskennt.
Im Falle von Mitverschulden teilen sich beide Parteien die Kosten entsprechend ihrer Teilschuld.
Ein erfahrener Sachverständiger kann dir helfen, sämtliche Schadensersatzansprüche genauestens geltend zu machen. Es lohnt sich immer, erfahrene Profis zur Hilfe zu holen.
Auch bei drohenden Bußgeldern zum Beispiel nach Geschwindigkeitsmessungen können Gutachten helfen, die Wahrheit ans Licht zu bringen. In solchen Fällen kannst du unseren Bußgeldrechner nutzen, um zu sehen, welche Strafe dir droht und um mit Hilfe von Experten dagegen vorzugehen.
Wer zahlt den Anwalt?
Nach einem unverschuldeten Unfall ist es empfehlenswert, einen Anwalt hinzuzuziehen, um deine Rechte zu wahren und mögliche Ansprüche geltend zu machen. Viele Menschen zögern, einen Anwalt zu kontaktieren, bis es zu größeren Schwierigkeiten kommt, was oft dazu führt, dass nur noch Schadensbegrenzung möglich ist. Ein Anwalt kann dir jedoch frühzeitig helfen, wenn es um die Schuldfrage und Schadensersatzforderungen geht.
In der Regel trägt die Versicherung des Verursachers die Anwaltskosten. Das bedeutet, wenn du unschuldig in den Unfall verwickelt wurdest, musst du die Anwaltskosten nicht selbst zahlen. Solltest du jedoch eine Teilschuld haben, übernimmt die gegnerische Versicherung nur einen Teil der Kosten, der deinem Anteil an der Schuld entspricht.
Belaste dich niemals selbst! Es ist ratsam, am Unfallort kein Schuldeingeständnis zu leisten und lediglich den Unfallbericht korrekt auszufüllen.
Nimm keine Angebote von gegnerischen Versicherungen an, die dir von einem Anwalt abraten und die Regulierung selbst übernehmen wollen. Ein Anwalt kann für dich klären, ob du Anspruch auf Schadensersatz oder einen Mietwagen hast und auch Schmerzensgeld verlangen, falls dies gerechtfertigt ist. Er kann auch gegen unnachvollziehbare Kürzungen der Versicherung vorgehen und spätestens vor Gericht wirst du einen Anwalt an deiner Seite haben müssen.
Viele scheuen sich aus Angst vor hohen Kosten, einen Anwalt zu kontaktieren, doch die meisten Anwaltskosten müssen nicht von dir getragen werden. Besprich mit deinem Anwalt, ob es sinnvoll ist, den Auftrag auf den schuldhaften Teil deines Gegners zu beschränken, falls eine Teilschuld vorliegt. Insgesamt gilt: Die Anwaltskosten trägt der Schuldige.
Wie lange dauert es, bis die Versicherung zahlt?
Dauer kann stark variieren, auch abhängig davon, ob ein Gerichtsverfahren notwendig ist oder nicht. Wenn eine Verhandlung vor einem Gericht verhandelt wird, dauert es im Durchschnitt etwa fünf Monate bis zur Entscheidung. Bei komplizierten Fällen kann es sogar mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Wenn kein Gerichtsverfahren notwendig ist und alle Unterlagen bei der Versicherung eingereicht wurden, muss diese innerhalb einer bestimmten Zeit sämtliche Schäden regulieren. Typische Wartezeiten sind:
- Haftpflichtversicherung des Gegners: 4 bis 6 Wochen nach Eingang deiner Schadensforderung.
- Teil- / Vollkaskoversicherung: 2 bis 4 Wochen, nachdem die Schadenshöhe festgelegt ist.
In komplexen Fällen kann sich diese Bearbeitungszeit jedoch verlängern. Auch bei Einwänden gegen unnachvollziehbare Kürzungen kann die vollständige Regulierung weitere Wochen und Monate in Anspruch nehmen. Deshalb solltest du verlässliche Sachverständige und Rechtsanwälte beauftragen, die dir mit ihren Ressourcen und ihrer langjährigen Erfahrung den Großteil des Aufwands abnehmen.
Falls du der Verursacher bist und für die Reparatur in Vorkasse gegangen bist, kannst du deine Kaskoversicherung um Auszahlung bitten, wenn du eine abgeschlossen hast. Diese übernimmt die Kosten für die Reparatur deines Fahrzeugs. Beachte dabei, dass dies mit einer Erhöhung deiner Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) verbunden sein kann, was deine künftigen Versicherungsbeiträge erhöhen könnte.
Die rechtliche Grundlage für mögliche höhere Zahlungen bei Verzögerungen ist der § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser besagt, dass die Zahlung so erfolgen muss, dass sie dem Prinzip von „Treu und Glauben“ entspricht. Wenn die Versicherung sich ohne triftigen Grund Zeit lässt, könntest du unter Umständen Anspruch auf eine höhere Entschädigung haben.
Du solltest den Schaden sofort deiner Kfz-Versicherung melden, unabhängig von der Schadenshöhe. Verzögerungen bei der Meldung können die Dauer der Schadensregulierung verlängern und dazu führen, dass die Versicherung die Zahlung kürzt. Selbst kleine Schäden wie Kratzer oder Blechschäden müssen umgehend gemeldet werden. Laut § 30 des Vertragsversicherungsgesetzes (VVG) bist du als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet; andernfalls könnte die Versicherung die vollständige Schadensübernahme verweigern.
Unfall mit Firmenfahrzeug – was tun?
Wenn du mit dem Firmenwagen in einen Unfall verwickelt bist, behalte zunächst die Ruhe und führe folgende Schritte aus:
- Aktiviere den Warnblinker: Warnung für andere Verkehrsteilnehmer.
- Ziehe deine Warnweste an: Mach das am besten noch im Fahrzeug.
- Stelle das Warndreieck auf: Innerorts etwa 50 Meter, auf Bundesstraßen rund 100 Meter und auf der Autobahn etwa 200 Meter von der Schadenstelle entfernt.
- Benachrichtige die Polizei (110) und bei Personenschäden auch den Rettungsdienst (112). Beantworte die W-Fragen: Wo ist es passiert? Wer ruft an? Was ist passiert? Wie viele Betroffene gibt es?
- Leiste Erste Hilfe, falls notwendig, und folge den Anweisungen des Rettungspersonals oder der Polizei.
- Daten notieren: Notiere dir das amtliche Kennzeichen des Gegners und frage nach dessen Personalien sowie der Versicherung. Mache, wenn möglich, Fotos von der Unfallstelle und den Fahrzeugschäden, um alles für die Versicherung zu dokumentieren.
Vermeide es, vorschnelle Schuldeingeständnisse abzugeben; die Schuldfrage klärt sich später. Bleib stets bei den Fakten und belaste dich nicht selbst.
Natürlich stellt sich die Frage, wer für die Schäden aufkommt. Schäden an fremdem Eigentum, zum Beispiel am Fahrzeug des Gegners, werden in der Regel durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Es ist empfehlenswert, dass Firmenwagen eine Vollkaskoversicherung haben, die auch Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Beachte, dass oft eine Selbstbeteiligung fällig wird.
Ob der Arbeitgeber oder du als Arbeitnehmer für die Selbstbeteiligung oder den gesamten Schaden aufkommen musst, hängt von der Schuldfrage ab und davon, ob du während einer Dienstfahrt oder einer Privatfahrt unterwegs warst.
Unfall während der Arbeitszeit
Wenn der Unfall während einer Dienstfahrt oder auf dem Weg zur Arbeit geschieht, haftet normalerweise der Arbeitgeber als Fahrzeughalter. Dies ist in der Dienstwagenordnung des Unternehmens geregelt. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug betriebsbereit ist und die Fahrer geeignet sind. Wenn der Gegner schuld ist, kommt dessen Haftpflichtversicherung für die Schäden auf.
Falls du der Verursacher bist, hängt die Haftung von der Schwere der Fahrlässigkeit ab:
- Leichte Fahrlässigkeit: Du bist bei leichter Fahrlässigkeit, wie z.B. einer kurzen Unaufmerksamkeit, nicht allein verantwortlich. In diesem Fall haftet der Arbeitgeber.
- Mittlere Fahrlässigkeit: Bei mittlerer Fahrlässigkeit erfolgt eine Haftungsteilung. Du musst dann die Selbstbeteiligung deiner Vollkaskoversicherung zahlen, während der Arbeitgeber für den Rest des Schadens aufkommt.
- Grobe Fahrlässigkeit: Bei grober Fahrlässigkeit, wie z.B. dem Überfahren einer roten Ampel, haftest du voll. Wenn die Schadenssumme jedoch dein Einkommen stark übersteigt, kann der Arbeitgeber auch in diesem Fall anteilig für den Schaden aufkommen.
- Vorsatz: Hast du vorsätzlich einen Unfall verursacht, musst du den gesamten Schaden übernehmen.
Unfall bei Privatfahrt
Wenn du deinen Firmenwagen privat nutzt und es zu einem Schaden kommt, ist die Haftung nicht eindeutig geregelt. Der Arbeitgeber könnte argumentieren, dass er nicht für Schäden bei privaten Fahrten aufkommt. Einige Gerichtsurteile unterstützen jedoch auch die Arbeitnehmer, die argumentieren, dass der Firmenwagen als geldwerter Vorteil gilt und der Arbeitgeber somit auch bei Privatfahrten haftet.
Es ist wichtig, dass du mit deinem Arbeitgeber klärst, ob du den Dienstwagen privat nutzen darfst, und dass die Haftung im Arbeits- und Überlassungsvertrag geregelt ist. So kannst du Missverständnisse vermeiden.
Kündigungsgrund
Ein Unfall mit dem Firmenwagen führt nicht automatisch zu einer Kündigung. Bei der Beurteilung, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, müssen die Umstände, wie die Schwere des Unfalls und die Fahrlässigkeit, berücksichtigt werden. Hast du nicht grob fahrlässig gehandelt, ist es unwahrscheinlich, dass dies einen Kündigungsgrund darstellt.
Anders verhält es sich, wenn es sich während einer Privatfahrt ereignet hat, obwohl du die private Nutzung des Firmenwagens nicht erlaubt bekommen hast. In diesem Fall drohen dir arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Unfall mit Leasingfahrzeug
Wenn du in einen Unfall mit einem Leasingfahrzeug verwickelt bist, solltest du folgende Schritte befolgen, die sich nicht von einem Unfall mit deinem eigenen Auto unterscheiden:
- Unfallstelle sichern.
- Erste Hilfe leisten, falls nötig.
- Polizei rufen (bei unklarer Schuldfrage, Personenschaden oder wenn ein parkendes Auto betroffen ist).
- Unfall dokumentieren.
- Den Schaden bei deiner und der gegnerischen Versicherung melden (innerhalb von zwei Wochen; bei Personenschaden innerhalb von 48 Stunden).
Da das Leasingfahrzeug Eigentum der Leasinggesellschaft ist, musst du auch diese informieren:
- Meldung des Unfalls bei der Leasinggesellschaft.
- Abstimmung mit der Leasinggesellschaft über weitere Schritte (z.B. Reparatur oder Verwertung des Fahrzeugs).
- Ausgleich des Wertverlustes am Ende der Leasinglaufzeit, der durch den Unfall entstanden ist.
Leasing Unfall: Schuldfrage klären
Unmittelbar nach dem Unfall ist es wichtig, die Schuldfrage zu klären. Falls du und der Unfallgegner euch nicht einig seid, rufe die Polizei. Diese erstellt einen Unfallbericht, der für die Versicherungen zur Klärung der Schuld dient.
Die möglichen Szenarien sind:
- Die andere Partei trägt die Schuld.
- Beide Parteien haben Teilschuld.
- Du hast den Unfall verursacht.
Wer für die Schäden am Leasingfahrzeug haftet, hängt von der Klärung der Schuldfrage ab.
Fremdverschuldeter Unfall:
In diesem Fall kommt die Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Reparaturkosten auf. Du bist jedoch in der Regel verpflichtet, die Reparatur zuerst zu organisieren und die Kosten später von der gegnerischen Versicherung einzufordern.
Selbstverschuldeter Unfall:
Hier übernimmst du die Kosten gemäß § 823 BGB und musst die Reparatur sowie die Wertminderung des Fahrzeugs bezahlen. Deine Vollkaskoversicherung kommt dabei für die Schäden auf. Beachte, dass du für Schäden am Eigentum der Leasinggesellschaft haftest.
Totalschaden
Liegt ein Totalschaden vor (Reparaturkosten über 60 % des Wiederbeschaffungswertes), entscheidet die Leasinggesellschaft über das weitere Vorgehen. In der Regel wird der Leasingvertrag in diesem Fall gekündigt. Auch hier ist es wichtig, dass du den Kontakt zur Leasinggesellschaft suchst.
Wertminderung
Selbst nach Reparaturen kann es zu einer Wertminderung des Fahrzeugs kommen. Die Leasinggesellschaft kann diese Minderung am Ende der Laufzeit von dir verlangen. Bei fremdverschuldeten Unfällen kannst du diese Kosten von der gegnerischen Versicherung zurückfordern.
Absicherung bei Unfällen
Um dich vor finanziellen Risiken zu schützen, solltest du folgende Versicherungen in Betracht ziehen:
- Haftpflichtversicherung: Pflicht für alle Fahrzeughalter. Diese zahlt bei einem selbstverschuldeten Unfall die Schäden des Unfallgegners.
- Vollkaskoversicherung: Diese wird in den meisten Leasingverträgen vorgeschrieben und deckt Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen ab.
- GAP-Deckung: Diese zusätzliche Versicherung kann helfen, die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Leasingrestwert abzudecken.
Unfall im Ausland
Vor Fahrten ins Ausland solltest du sicherstellen, dass dein Leasingvertrag dies erlaubt. Im Falle eines Unfalls im Ausland gelten die gleichen Schritte wie hierzulande: Unfallstelle sichern, Polizei informieren und den Unfall dokumentieren. Es empfiehlt sich auch, den Europäischen Unfallbericht sowie die Internationale Versicherungskarte dabei zu haben.
Rückgabe des Leasingfahrzeugs
Bei der Rückgabe des Fahrzeugs musst du dich auch um normale Gebrauchsspuren keine Sorgen machen. Für folgende Mängel musst du nicht aufkommen:
- Schrammen und Kratzer
- Leichte Einbeulungen
- Kleine Lackabplatzungen
- Kleinere Steinschläge
Alle anderen Schäden, die über diese normalen Gebrauchsspuren hinausgehen, stellen eine Wertminderung dar, für die du aufkommen musst.
Unfall mit fremdem Auto: Wer zahlt den Schaden?
Bei Unfällen mit einem fremden Auto, also einem Auto, dessen Halter man nicht selbst ist, gelten grundsätzlich dieselben Regeln, wie bei jedem Verkehrsunfall. Die Partei, die die Schuld trägt, hat die entstandenen Kosten zu zahlen. Liegt eine Mitverschuldung vor, teilen die Parteien sich die Kosten entsprechend der Teilschuld.
Eine weitere Frage in Fällen wie diesen ist jedoch, ob die Versicherung des Fahrzeughalters den Schaden übernimmt, wenn jemand anderes als dieser den Unfall zu verschulden hat. Grundsätzlich gelten die Vereinbarungen, die in der Versicherungspolice aufzufinden sind.
Was passiert aber, wenn du beispielsweise als einziger Fahrer bei der Versicherung gemeldet bist, dein Freund aber dein Auto führt und dabei einen Unfall verursacht? Es macht allemal Sinn, den Schaden bei der Versicherung zu melden und den Umstand zu schildern. In der Regel übernehmen die Versicherungen dann den Schaden des Unfallgeschädigten, fordern aber Versicherungsbeiträge nachträglich von dir ein, für die Miteintragung des weiteren Fahrers. Auch wenn du als Geschädigter einen Anspruch geltend machen willst, und der gegnerische Fahrer nicht gleichzeitig Halter bzw. Versicherungsnehmer ist, sollte die erste Anlaufstelle die Versicherung des Fahrzeughalters sein. Diese ist dennoch verpflichtet, deine Schäden zu regulieren und klärt alles andere mit dem betroffenen Versicherungsnehmer.
Viele Versicherungen lassen dich auch kostenlose Fahrerkreiserweiterungen machen. So können Personen deiner Wahl dein Auto für einen bestimmten Zeitraum benutzen und sind kostenfrei oder kostengünstig für diesen Zeitraum mit als Fahrer eingetragen. Frag einfach bei deiner Haftpflichtversicherung nach!
Abrechnung nach Gutachten
Wenn Du Dich für eine fiktive Abrechnung entscheidest, kann es sein, dass die gegnerische Versicherung versucht, die Entschädigungssumme zu kürzen. Das passiert oft, wenn bestimmte Kosten, wie Verbringungskosten, UPE-Aufschläge (Preisaufschläge auf unverbindliche Preisempfehlungen) oder Nutzungsausfälle, nicht anfallen. Ob diese Kürzungen berechtigt sind, hängt immer von den individuellen Umständen ab und muss im Einzelfall überprüft werden.
Häufig wird bei der Nutzungsausfallentschädigung gekürzt, weil das Auto bei einer fiktiven Abrechnung meist nicht repariert wird, sondern der Schaden ausgezahlt wird. In diesem Fall kannst Du Dein Fahrzeug weiterhin nutzen, auch wenn es beschädigt ist, ohne es veräußern zu müssen. Das bedeutet aber auch, dass Du in der Regel keine Entschädigung für den Nutzungsausfall erhältst – es sei denn, Du reparierst das Auto selbst und kannst dies durch eine Reparaturbestätigung nachweisen.
Die gegnerische Versicherung wird in der Regel versuchen, die Zahlung so niedrig wie möglich zu halten. Akzeptiere jedoch nicht die erstbeste Kürzung. Du hast das Recht, genau das zu erhalten, was Dir zusteht.
Nur ein Anwalt kann wirklich beurteilen, ob die Kürzungen der Versicherung gerechtfertigt sind. Die Kosten für den Anwalt werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Wie läuft die Abrechnung nach Gutachten ab?
Bei der Abrechnung nach Gutachten gibt es zwei Möglichkeiten: die fiktive und die konkrete Abrechnung.
Bei der konkreten Abrechnung wird Dein Auto repariert und die Werkstatt reicht die Rechnung bei der Versicherung ein, die dann die Kosten übernimmt. Ein einfacher Kostenvoranschlag reicht hierfür nicht aus.
Für eine fiktive Abrechnung musst Du den Schaden durch einen unabhängigen Sachverständigen fachmännisch bewerten lassen. Dieser erstellt ein Gutachten, in dem die Reparaturkosten aufgeschlüsselt sind. Dabei wird entweder der Stundensatz einer markengebundenen Fachwerkstatt oder der einer freien Werkstatt, die eine gleichwertige Reparatur durchführen kann, als Grundlage verwendet – abhängig von Alter und Wartungszustand des Fahrzeugs.
Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden tritt ein, wenn die Kosten für die Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungsaufwand – also der Betrag, den Du für ein vergleichbares Auto in gleichem Zustand und mit ähnlicher Ausstattung zahlen müsstest, abzüglich des Restwerts. In diesem Fall lohnt sich eine Reparatur aus finanzieller Sicht meist nicht.
Was sind Deine Rechte bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?
Das Verkehrsrecht und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) geben Dir klare Rechte. Wenn Du unverschuldet in einen Unfall verwickelt bist, kannst Du einen eigenen Kfz-Gutachter beauftragen, um den Schaden genau bewerten zu lassen. Dabei steht Dir eine Entschädigung zu, die über den reinen Schadenersatz für das Fahrzeug hinausgeht – wie z. B. Mietwagenkosten oder Anwaltsgebühren.
Die 130-Prozent-Regelung – was bedeutet das?
In Ausnahmefällen zahlt die gegnerische Versicherung sogar Reparaturkosten, die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehen. Diese Regelung greift bis zu einer Grenze von 130 % des Wiederbeschaffungswerts, wenn Du das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen möchtest.
Wie läuft die Schadensabwicklung ab?
Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden prüft ein Gutachter den Schaden und erstellt ein Gutachten. Damit erfährst Du, ob sich eine Reparatur lohnt oder ob das Fahrzeug als Totalschaden eingestuft wird. Liegt ein Haftpflichtfall vor, kannst Du darüber hinaus auf finanzielle Entschädigungen zählen, die über den eigentlichen Fahrzeugschaden hinausgehen – zum Beispiel für Standgebühren, Entsorgungskosten oder An- und Abmeldegebühren.
Solltest Du das Auto behalten oder verkaufen?
Nach einem Totalschaden bleibt es Dir überlassen, ob Du das Fahrzeug behältst, abmeldest oder verkaufst. Auch wenn es als Totalschaden gilt, kann das Auto unter Umständen noch fahrtüchtig sein, sodass Du es auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkaufen kannst. Der Restwert, den der Gutachter ermittelt, dient Dir dabei als gute Verhandlungsbasis.
Wiederbeschaffungswert und Restwert – was bedeuten diese Begriffe?
Der Wiederbeschaffungswert gibt an, was ein vergleichbares Fahrzeug (Marke, Modell, Ausstattung, Kilometerstand, Zustand) auf dem Gebrauchtwagenmarkt kostet. Er ist entscheidend für die Frage, ob sich eine Reparatur noch lohnt. Der Restwert ist der Betrag, den Händler für Dein beschädigtes Fahrzeug bieten. Dieser hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. dem Kilometerstand, der Ausstattung und der Wartungshistorie.
Tipp: Lass Dir von der gegnerischen Versicherung nichts abziehen, was Dir zusteht – auch nicht, wenn Du beim Verkauf des beschädigten Fahrzeugs einen Rabatt auf einen Neuwagen erhältst.
Unfall ohne Polizei klären?
Bei „einfacheren“ Unfällen, beispielsweise wenn dir jemand beim Ausparken reinfährt oder jemand die Vorfahrt missachtet, könntest du dir die Frage stellen, ob du jetzt so lange auf die Polizei warten solltest oder ob du alles weitere selbst in die Hand nimmst. Beachte, dass eine polizeiliche Unfallmitteilung eine neutrale und objektive Beschreibung des Hergangs darstellt und somit einen hohen Stellenwert bei der Versicherung hat.
Ist der Verursacher geständig und sieht ein, dass es seine Schuld war, könnt ihr eine von beiden Parteien unterschriebene Unfallmitteilung ausfüllen und zusätzlich ein unterschriebenes Schuldeingeständnis mitnehmen. Es ist aber immer ratsam, die Polizei hinzuzuziehen, sofern kein Bagatellschaden vorliegt.
Bei Fremdbeschädigung und Personenschäden seid ihr verpflichtet die Polizei zu verständigen und ggf. erste Hilfe zu leisten. Bei derartigen Notfällen wählt ihr den Notruf unter 110 und 112, liegt kein Notfall vor, verständigt ihr die nächstliegende Polizeidienststelle.
Verwarnungsgeld – wer zahlt?
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Polizei dem Unfallverursacher vor Ort ein Buß- oder Verwarnungsgeld verordnet. Wenn weitere Vergehen vorliegen, wie z.B. das Missachten einer roten Ampel, Handynutzung am Steuer oder Trunkenheit, zieht dies weitere rechtliche Konsequenzen nach sich. Als Betroffener kannst du gegen jeden einzelnen Tatvorwurf natürlich rechtlich vorgehen.
Auch Fehlverhalten nach einem Unfall können geahndet werden.
Tatbestand | Bußgeld in € | Punkte | Weitere Maßnahmen |
Das Fahrzeug bleibt liegen und wird nicht abgesichert | 30 | – | – |
Der Verkehr wird nach einem Unfall nicht gesichert | 30 | – | – |
Unfallspuren vom Unfallort entfernt | 30 | – | – |
Fahrerflucht | – | 3 | Straftat: Geld- oder Freiheitsstrafe möglich |
Unterlassene Hilfeleistung | – | 3 | Straftat: Geld- oder Freiheitsstrafe möglich |
Fahrlässige Körperverletzung | – | 3 | Straftat: Geld- oder Freiheitsstrafe möglich |
Fahrlässige Tötung | – | 3 | Straftat: Geld- oder Freiheitsstrafe möglich |