#5 E-Scooter im Straßenverkehr: Regeln, Bußgelder und Sicherheitstipps

E-Scooter

E-Scooter sind mittlerweile ein fester Bestandteil des urbanen Verkehrs. Seit ihrer Zulassung im Jahr 2019 erfreuen sie sich wachsender Beliebtheit als umweltfreundliche Alternative zu öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Auto. Doch mit der steigenden Nutzung von E-Scootern kommen auch Fragen nach den geltenden Verkehrsregeln und den drohenden Bußgeldern auf. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die rechtlichen Vorschriften für E-Scooter im Straßenverkehr sowie über die möglichen Strafen bei Verstößen.


Was sind E-Scooter und welche Vorschriften gelten?

E-Scooter fallen unter die Kategorie Elektrokleinstfahrzeuge und müssen spezifische rechtliche Vorgaben einhalten, die durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKfV) geregelt sind. Zu den Voraussetzungen für den Betrieb im Straßenverkehr gehören:

  • Eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h.
  • Ausgestattet mit zwei Bremsen, Vorder- und Rückbeleuchtung sowie Reflektoren.
  • Eine Versicherungsplakette muss vorhanden sein, um nachzuweisen, dass der E-Scooter haftpflichtversichert ist.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, darf der E-Scooter nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Bei Missachtung drohen empfindliche Bußgelder.


Wichtige Verkehrsregeln für E-Scooter-Fahrer

  1. Radwege nutzen: Es müssen Radwegen, Fahrradstreifen oder Fahrradstraßen genutzt werden. Nur wenn diese fehlen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Das Fahren auf Gehwegen ist verboten.
  2. Mindestalter: Das Führen eines E-Scooters ist erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt.
  3. Helmpflicht?: Es besteht keine Helmpflicht, jedoch wird das Tragen eines Helms aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen.
  4. Verkehrszeichen beachten: Es müssen die selben Verkehrszeichen wie bei Radfahrer beachtet werden. Das Fahren entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen ist nur erlaubt, wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen vorhanden ist.
  5. Promillegrenzen: Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Bei Verstößen drohen hohe Strafen (Details weiter unten).
  6. Personenbeförderung verboten: E-Scooter sind ausschließlich für eine Person zugelassen. Mehrere Personen auf einem Roller zu befördern, ist verboten und führt zu Bußgeldern.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Sie dürfen ausschließlich folgenden Verkehrsflächen betrieben werden:

  • Radwege und Fahrradstreifen haben Vorrang.
  • Fahrradstraßen dürfen ebenfalls genutzt werden.
  • Falls keine Radwege oder Fahrradstraßen vorhanden sind, ist das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt.
  • Das Fahren auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist nur dann gestattet, wenn es durch ein entsprechendes Schild ausdrücklich freigegeben wurde. Andernfalls drohen Bußgelder.

Häufige Verkehrsverstöße und Bußgelder

Verstöße gegen die Verkehrsregeln können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Hier ist eine Übersicht der häufigsten Verkehrsverstöße und deren Strafen:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Freihändig fahren10 €
Zu zweit auf einem E-Scooter fahren10 €
Einen Anhänger mit dem E-Scooter ziehen10 €
Nebeneinander fahren15 €
… mit Behinderung20 €
… mit Gefährdung25 €
… mit Sachschaden30 €
Ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer fahren10 €
Ohne funktionierende Klingel fahren15 €
Ohne funktionierendes Licht fahren20 €
Ohne Bremsen fahren25 €
Richtungsänderung nicht anzeigen10 €
… mit Gefährdung20 €
… mit Sachschaden25 €
Über rote Ampel fahren60 €1
… mit Gefährdung100 €1
… und einen Unfall verursachen120 €1
Über rote Ampel fahren, die länger als eine Sekunde rot war100 €1
… mit Gefährdung160 €1
… und einen Unfall verursachen180 €1
Ohne Versicherungsschutz fahren40 €
Ohne Betriebserlaubnis fahren70 €
Betriebserlaubnis ist abgelaufen30 €
Sicherheitsanforderungen mangelhaft25 €
Betrunken E-Scooter fahren mit 0,5 bis 1,09 Promille500 €21 Monat
… beim zweiten Mal1000 €23 Monate
… beim dritten Mal1500 €23 Monate
Betrunken E-Scooter fahren mit 1,1 oder mehr Promille (Straftat)Freiheits- oder Geldstrafe3variabel
Als Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen250 €1
Verkehrsfläche verbotswidrig befahren15 €
… mit Behinderung20 €
… mit Gefährdung25 €
… mit Sachbeschädigung30 €

Diese Bußgelder sollen E-Scooter-Fahrer dazu anhalten, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten und sich verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu verhalten.


Sicherheitstipps

Sicherheit steht beim Fahren eines E-Scooters an oberster Stelle. Beachten Sie folgende Tipps, um Unfälle zu vermeiden:

  1. Helm tragen: Auch wenn keine Helmpflicht besteht, schützt ein Helm vor schweren Verletzungen bei Stürzen.
  2. Beide Hände am Lenker lassen: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, beide Hände am Lenker zu haben. Das Abbiegen sollte mit Handzeichen angekündigt werden.
  3. Vorsichtig bei schlechten Wetterbedingungen: Bei Regen oder Glätte bieten die kleinen Räder eines E-Scooters wenig Halt. Fahren Sie bei schlechten Wetterverhältnissen besonders vorsichtig.
  4. Vorausschauend fahren: Viele Unfälle passieren durch Unachtsamkeit. Fahren Sie stets vorausschauend und halten Sie Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern.

Welche Promillegrenzen gelten für E-Scooter-Fahrer?

Auch für E-Scooter gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer:

  • 0,5 bis 1,09 Promille: Es drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
  • Ab 1,1 Promille: Eine Straftat, die zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen kann, inklusive Entzug der Fahrerlaubnis.

Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt eine strikte 0,0 Promille-Grenze.


Versicherungspflicht

Es muss eine Haftpflichtversicherung des Elektrokleinstfahrzeug bestehen, um im Straßenverkehr fahren zu dürfen. Die Versicherung deckt Schäden ab, die durch den Betrieb des E-Scooters Dritten zugefügt werden. Der Nachweis erfolgt über eine Versicherungsplakette am Fahrzeug. Wer ohne gültige Versicherung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen.


Geplante Neuregelung für E-Scooter

Aufgrund der steigenden Unfallzahlen plant das Bundesverkehrsministerium eine Überarbeitung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Zu den geplanten Neuregelungen gehören:

  • Blinkerpflicht: Neu zugelassene Elektrokleinstfahrzeuge sollen künftig mit Blinkern ausgestattet sein, um die Sicherheit beim Abbiegen zu erhöhen.
  • Verbesserte Bremsen: Zukünftig sollen Vorder- und Rückbremsen technisch voneinander getrennt sein.
  • Anpassung an Fahrradregeln: E-Scooter sollen in Zukunft überall dort erlaubt sein, wo auch der Radverkehr freigegeben ist. Außerdem wird es ihnen gestattet sein, an Grünpfeilen für Radfahrer bei Rotlicht abzubiegen.

Die Neuregelungen sollen voraussichtlich im Jahr 2025 in Kraft treten, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.


FAQ: Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Führerschein für einen E-Scooter?

Nein, solange der E-Scooter maximal 20 km/h fährt. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Darf ich auf Gehwegen fahren?

Nein, E-Scooter dürfen nur auf Radwegen oder Fahrbahnen genutzt werden. Das Fahren auf Gehwegen ist verboten.

Welche Promillegrenzen gelten?

Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Kann ich zu zweit auf einem E-Scooter fahren?

Nein, E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.


Fazit: Sicher und regelkonform unterwegs

E-Scooter bieten eine flexible und umweltfreundliche Alternative im Stadtverkehr. Um Bußgelder und Unfälle zu vermeiden, sollten Sie die geltenden Verkehrsregeln beachten und verantwortungsvoll fahren. Beachten Sie zudem die geplanten Neuregelungen ab 2025, die die Sicherheit weiter verbessern sollen.

Für weiteres Wissenswertes kannst Du gerne den Beitrag Elektrokleinstfahrzeuge-Fragen und Antworten des BMDV durchlesen.des

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