Wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall kommt, haben viele Fahrer zwei spontane Gedanken: Entweder du bleibst stehen und stellst dich den Konsequenzen, oder du gerätst in Panik und willst so schnell wie möglich weg, um den Ärger zu vermeiden.
Was vielen klar ist: Wenn du dich für die Flucht entscheidest, begehst du Fahrerflucht – und das hat ebenfalls ernste rechtliche Folgen. Trotzdem gibt es immer wieder Fahrer, die in dieser Stresssituation einfach weiterfahren und so tun, als wäre nichts passiert.Inhaltsverzeichnis
Unfall mit Fahrerflucht
Typische Fälle von Fahrerflucht mit Sachschaden sind oft kleine Missgeschicke wie Parkrempler oder abgefahrene Seitenspiegel. In solchen Situationen musst du zunächst eine „angemessene Zeit“ warten, um dem Besitzer des beschädigten Fahrzeugs die Möglichkeit zu geben, aufzutauchen. Wie lange das genau ist, steht nicht fest – hier gibt es keine klare Vorgabe. Wenn der Fahrer nach einer Weile immer noch nicht da ist, solltest du die Polizei verständigen. Tust du das nicht und entfernst dich einfach, machst du dich wegen Fahrerflucht strafbar – das fällt unter § 142 des Strafgesetzbuchs. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus, wenn du ein parkendes Auto beschädigt hast. Den dieser könnte wegwehen oder durch Regen unleserlich werden. In diesem Fall würdest du dich ebenfalls der Fahrerflucht schuldig machen.
Fahrerflucht: Welche Strafen drohen?
Laut § 142 des Strafgesetzbuchs gibt es für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort entweder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe. Dazu gehören außerdem bis zu drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten und in schweren Fällen sogar der Entzug deiner Fahrerlaubnis. Was genau auf dich zukommt, hängt davon ab, wie hoch der entstandene Schaden ist – je größer der Schaden, desto härter die Strafe.Bei Fahrerflucht können dich unterschiedliche Strafen erwarten, je nach Höhe des Schadens:Schaden unter 600 Euro: Wirst du als Unfallverursacher ermittelt, erwartet dich meist eine Geldauflage. Das Verfahren wird in der Regel eingestellt.Schaden bis 1.300 Euro: Hier fällt die Strafe in der Regel so hoch aus wie ein Monatsgehalt. Zudem bekommst du zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.Schaden über 1.300 Euro: Hier ist die Entziehung der Fahrerlaubnis sehr wahrscheinlich. Die Geldstrafe kann durchaus über einem Monatsgehalt liegen. Dazu kommt eine Sperrfirst von 6 Monaten und drei Punkte in Flensburg.
Fahrerflucht: Strafen als Tabelle
Höhe des Schadens | Geldstrafe | Punkte in Flensburg | Fahrverbot in Monaten |
Bis zu 600 EUR | Gering | – | – |
600 bis 1.300 EUR | Ca. 1 Monatsgehalt | 2 | Bis zu 3 Monate |
Über 1.300 EUR | Deutlich über einem Monatsgehalt | 3 | Mind. 6 Monate |
Fahrerflucht: Ersttäter
Die Folgen einer Verurteilung wegen Fahrerflucht sind für Ersttäter oft genauso ernst wie für jemanden, der schon einmal erwischt wurde. Zwar kann die Geldstrafe für dich als Ersttäter etwas geringer ausfallen, aber wenn du alles zusammennimmst – die Geldstrafe, die Verfahrenskosten, mögliche Forderungen deiner Versicherung und ein Fahrverbot oder sogar der Entzug des Führerscheins – merkst du schnell, dass es kaum einen Unterschied macht, ob du zum ersten Mal dabei bist oder schon eine Strafe kassiert hast. Besonders die Rückforderungen deiner Versicherung können teuer werden. Der entscheidende Vorteil als Ersttäter ist allerdings, dass dein Verfahren unter Umständen eingestellt werden kann, da es bei einem Ersttäter nämlich häufiger zu einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage kommt.
Fahrerflucht: zahlt die Versicherung?
Im Straßenverkehr ist vor allem die Haftpflichtversicherung ein Muss für jeden, der ein Fahrzeug besitzt. Sie sorgt dafür, dass du im Fall eines Unfalls nicht auf den Kosten sitzen bleibst.
Aber wie sieht es in besonderen Ausnahmefällen aus? Übernimmt die Versicherung überhaupt die Kosten, wenn es sich um Fahrerflucht handelt? Gibt es Unterschiede im Versicherungsschutz für den Täter und das Opfer? Bekommt der Geschädigte den vollen Schaden ersetzt, während der Verursacher möglicherweise komplett leer ausgeht?
Mein geparktes Auto wurde beschädigt und der Verursacher ist spurlos verschwunden. Zahlt meine Versicherung den Schaden?
Das hängt davon ab, ob du eine Vollkaskoversicherung hast. In der Regel greift diese, wenn der Schuldige nicht ermittelt werden kann.
Was passiert, wenn der Fahrer trotz Fahrerflucht gefunden wird?
In diesem Fall übernimmt seine Haftpflichtversicherung den Schadenersatz.
Hat die Fahrerflucht Auswirkungen auf die Versicherung des Täters?
Ja, die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt zwar den Schaden, fordert aber das Geld oft vom Fahrer zurück (Regress). Außerdem kann die Rechtsschutzversicherung in solchen Fällen die Unterstützung verweigern.
Fahrerflucht: Nichts bemerkt?
Viele Autofahrer versuchen sich bei einem Vorwurf der Fahrerflucht damit zu verteidigen, dass sie den Unfall gar nicht bemerkt haben. Gerade bei kleineren Schäden, wie einem leichten Rempler beim Ausparken, ist das auch durchaus vorstellbar.
Aber was passiert, wenn du den Unfall wirklich nicht bemerkt hast und den Ort verlassen hast, ohne zu wissen, dass etwas passiert ist? Hier stellt sich die Frage, ob du überhaupt für Fahrerflucht belangt werden kannst. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn die Fahrerflucht unbemerkt blieb? Kannst du für Fahrerflucht bestraft werden, auch wenn kein Vorsatz vorliegt?
Zählt es als Fahrerflucht, wenn ich den Unfall gar nicht bemerkt habe?
Nein, Fahrerflucht setzt voraus, dass du bewusst vom Unfallort wegfährst. Wenn du wirklich nichts von dem Zusammenstoß mitbekommen hast, kann man dir das nicht vorwerfen.
Wird mir die Polizei glauben, wenn ich sage, ich hätte den Unfall nicht bemerkt?
Das kommt darauf an, wie überzeugend deine Aussage ist. Bei einem größeren Schaden geht die Polizei oft davon aus, dass der Aufprall so deutlich war, dass du ihn bemerkt haben musst. In solchen Fällen wird deine Aussage kritisch geprüft.
Was passiert, wenn mir trotzdem Fahrerflucht vorgeworfen wird?
Wenn die Polizei dir nicht glaubt, könnte es zu einem Gerichtsprozess kommen. In diesem Fall solltest du unbedingt einen Anwalt hinzuziehen. Das Gericht muss dann beweisen, dass du den Unfall doch bemerkt hast. Oft wird dafür ein Gutachter beauftragt, der die Situation genau untersucht.
Wann kommt die Polizei bei Fahrerflucht zum Fahrer nach Hause
Es muss nicht immer der große Crash mit Verletzten oder teuren Reparaturen sein, der als Fahrerflucht gewertet wird. Schon bei einer kleinen Unachtsamkeit, wie etwa beim Ausparken, kann schon dazu führen, dass du ein anderes Auto touchierst und dabei beschädigst. Wenn du in diesem Moment wegfährst, ohne die Polizei zu rufen, machst du dich strafbar, auch wenn du deine Kontaktdaten auf die Windschutzscheibe hinterlässt. Lediglich wenn der Besitzer des beschädigten Fahrzeuges vor Ort ist und du mit ihm einen Personalienaustausch durchführst und daraufhin den Schaden bei deiner Versicherung meldest, kannst du den Unfallort verlassen.
Oft merkt man erst später, dass man in den Verdacht der Fahrerflucht geraten ist. Es ist nicht unbedingt so, dass sofort die Polizei vor der Tür steht. Häufig erfährst du es erst durch eine Anzeige oder einen Anruf der Polizei. Manchmal besichtigen die Beamten aber auch das Fahrzeug vor Ort z.B. bei deiner Wohnadresse. Hier sind einige Szenarien, wie du informiert werden könntest, dargestellt:
- Die Polizei klingelt überraschend bei dir.
- Du bekommst einen Anruf, weil du beim Besuch nicht da warst.
- Du erhältst eine Vorladung als Beschuldigter.
- Du wirst schriftlich aufgefordert, dich zum Vorfall zu äußern.
In solchen Situationen ist es wichtig, kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten, um den Schaden zu begrenzen.
Unfallflucht bei einem Bagatellschaden
Um zu verstehen, was eine Unfallflucht bei einem Bagatellschaden ist, müssen wir zunächst klären, was unter einem „Bagatellschaden“ zu verstehen ist. Dabei handelt es sich meist um kleinere Blechschäden, die bei einem Unfall entstehen und einen bestimmten Mindestsachwert unterschreiten. Diese Schäden sind in der Regel so gering, dass die Polizei nicht unbedingt hinzugezogen werden muss. Beispiele hierfür sind Parkrempler oder kleine Kratzer, die möglicherweise durch einen Einkaufswagen verursacht wurden
Handelt es sich hierbei um einen kleinen Schaden, ist es wichtig, den Vorfall zu dokumentieren. Stelle immer sicher, dass Du die Personalien und Versicherungsdaten der anderen beteiligten Personen aufnimmst. Somit klärst du mögliche Komplikationen im Voraus, falls es später zu Fragen oder Problemen kommen sollte.
Ist der Geschädigte nicht anwesend, liegt nur unter bestimmten Bedingungen eine Fahrerflucht vor. Du bist verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, um Deine Daten auszutauschen und die anderen Beteiligten zu informieren. Verlässt Du den Unfallort, ohne diese Informationen bereitzustellen, kann das als Fahrerflucht gewertet werden.
Ein Bagatellschaden ermöglicht es Dir jedoch unter bestimmten Bedingungen, den Unfallort zu verlassen, wenn Du eine angemessene Wartezeit eingehalten hast und Deine Kontaktdaten hinterlassen hast.
Allerdings solltest du nicht vergessen, dass Du den Bagatellschaden so schnell wie möglich bei der nächsten Polizeidienststelle melden musst. Geschieht das nicht, kann eine Anzeige wegen Fahrerflucht riskiert werden, ganz gleich das Ausmaß des Schaden ist.
Wenn Du dir unsicher bist, wie groß der Schaden ist, ist es ratsam, die Polizei zu verständigen. So stellst Du sicher, dass alles korrekt dokumentiert wird.
Fahrerflucht ohne Schaden
Hast du schon einmal beim Fahren kurz die Aufmerksamkeit verloren und merkst dann, dass das Fahrzeug an etwas angestoßen ist? Manchmal passiert das schneller, als man denkt! Oftmals steigt man dann aus und sieht und denkt „Ah da ist ja gar kein Schaden“. In solchen Momenten könnte der Gedanke aufkommen, dass kein Unfall passiert ist und du dann einfach weiterfahren kannst. Doch ist das eine gute Entscheidung?
Die Realität sieht anders aus. Selbst wenn du denkst, dass kein Schaden entstanden ist, kann es sein, dass das andere Fahrzeug dennoch in einer Art und Weise, die du im Moment nicht einkalkuliert hattest beeinträchtigt wurde. In diesem Fall handelst du dich schnell in eine Situation ein, die als Fahrerflucht gewertet werden kann – mit potenziell ernsten Folgen, wenn du später identifiziert wirst.
Um es klarzustellen: Eine Fahrerflucht setzt immer voraus, dass es einen Geschädigten oder einen Sachschaden gibt. Das bedeutet, dass du nicht automatisch einer Fahrerflucht schuldig bist, wenn du keinen sichtbaren Schaden bemerkst.
Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Auch wenn du keinen Schaden siehst, bedeutet das nicht, dass keiner vorhanden ist. Es ist ratsam, eine angemessene Zeit am Unfallort zu verweilen, um die Kontaktdaten mit dem Geschädigten auszutauschen, falls notwendig sollte sogar die Polizei verständigen werden. Auf diese Weise stellst du sicher, dass du alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllst und mögliche Konsequenzen vermeidest.
Denke daran: Die Maßnahmen der Sicherheit und rechtliche Absicherung stehen immer an erster Stelle. Bleib also ruhig und handle verantwortungsbewusst, auch wenn dir die Situation harmlos erscheint.
Fahrerflucht Probezeit
In der Probezeit wirst du als Fahranfänger besonders strenger beobachtet. Das liegt daran, dass du dich noch nicht umfassend im Straßenverkehr auskennst und praktische Erfahrung mit dem Autofahren fehlt. Verkehrsregel, die zu dieser Zeit gebrochen werden, werden daher härter bestraft. Es wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden, wobei B-Verstöße weniger schwerwiegende Folgen haben.
Wenn du während deiner Probezeit eine Fahrerflucht begehst, handelst du gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) rechtswidrig. Das bedeutet, dass du gegen die rechtlichen Bedingungen verstößt bzw. verstoßen hast, wenn du dich nach einem Unfall, ohne denn bedürftigen zu helfen oder deine Kontaktdaten mit dem Geschädigten ausgetauscht hast vom Unfallort entfernst, wird dies dann als A-Verstoß gewertet.
Bereits ein solcher Vorfall hat ernsthafte Konsequenzen für dich:
- Probezeitverlängerung: Deine Probezeit wird um zwei Jahre verlängert, sodass du insgesamt vier Jahre in der Probezeit bleiben musst.
- Aufbauseminar: Du bist verpflichtet, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, um dein Wissen über die Verkehrsregeln zu vertiefen.
- Punkte in Flensburg: Genau wie bei Fahrern nach der Probezeit erhält man auch hier in der Probezeit 3 Punkte in Flensburg bei solch einem Verstoß
- Denn Entzug der Fahrerlaubnis oder ein mögliches Fahrverbot: Abhängig von der Schwere des Verstoßes kann ein Fahrverbot ausgesprochen oder sogar deine Fahrerlaubnis entzogen werden.
- Anzeige: Die Fahrerflucht kann eine Strafanzeige nach sich ziehen, die zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen kann.
Um daher solche Konsequenzen zu vermeiden, ist es sehr wichtig, während deiner Fahrpraxis stets die Verkehrsregeln zu beachten und Verantwortung zu übernehmen und aufmerksam zu sein. Daher handle korrekt und sei wachsam, um deine Probezeit erfolgreich zu bestehen!
Fahrerflucht Vollkasko
Unfall und Verursacher unbekannt – Was tun?
Nach einem Unfall übernimmt normalerweise die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden. Doch was passiert, wenn der Schuldige unbekannt bleibt? Keine Sorge, auch dann bist du nicht völlig schutzlos – je nach Versicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Vollkaskoversicherung: Umfassender Schutz
Bleibt der Unfallverursacher unbekannt, bist du mit einer Vollkaskoversicherung am besten abgesichert. Sie übernimmt die Reparaturkosten deines Fahrzeugs in vollem Umfang. Das bietet dir mehr Sicherheit und schützt dich auch in schwierigen Situationen, wenn der Verursacher nicht auffindbar ist.
Verursacher ermittelt? Deine Rechte!
Wird der Unfallverursacher später gefunden, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung den kompletten Schaden. In diesem Fall entstehen für dich keine weiteren Kosten.
Fahrerflucht: Was du wissen musst
Fahrerflucht ist ein schwerwiegendes Vergehen. Verlässt du den Unfallort und wirst identifiziert, muss deine Kfz-Haftpflicht den Schaden des Unfallgegners regulieren. Wenn du jedoch nicht verurteilt wirst oder das Verfahren eingestellt wird, kannst du einen Regress vermeiden. Beachte: Wurde nachgewiesen, dass du den Unfall bemerken hättest müssen, bist du haftbar.
Fazit: Der passende Versicherungsschutz zählt
Nach einem Unfall ist die richtige Versicherung entscheidend. Besonders die Vollkaskoversicherung bietet dir umfassenden Schutz, selbst wenn der Verursacher nicht gefunden wird. Informiere dich gut über deine Optionen, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Ein Fachmann kann dir dabei helfen, deine Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.
Fahrerflucht: Selbstanzeige
Wenn du eine Straftat begangen hast oder in einen Unfall verwickelt warst, steht meist eine geschädigte Person im Vordergrund die Interesse an den Schadenersatz hat. Bevor es dazu kommt, müssen die Behörden den genauen Ablauf und den Verursacher des Unfalls ermitteln – eine zeitaufwendige Aufgabe. Hier kommt die Selbstanzeige ins Spiel. Sie dient nicht nur dazu, die Arbeit der Behörden zu erleichtern, sondern hat auch einen tieferen rechtlichen Hintergrund.
Gerade nach einer Fahrerflucht erkennt das Gesetz an, dass es in stressigen Situationen zu einem Fluchtinstinkt kommen kann. Vielleicht hast du den Unfallort verlassen, ohne es wirklich zu wollen. Wenn du später, in ruhigerem Zustand, erkennst, dass das falsch war, gibt dir das Gesetz mit einer Selbstanzeige eine zweite Chance. Diese Regelung basiert auf § 124 Abs. 4 StGB und kann dir helfen, deinen Fehler wiedergutzumachen.
Wichtig ist aber: Eine Selbstanzeige garantiert nicht automatisch Straffreiheit. Erfüllst du jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen, wirkt sie sich in der Regel strafmildernd aus. Das gilt auch, wenn du dich noch in der Probezeit befindest.
Damit deine Selbstanzeige nach einer Fahrerflucht strafmildernd wirkt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Du musst die Selbstanzeige innerhalb von 24 Stunden nach der Fahrerflucht erstatten.
- Der Unfall darf nicht im fließenden Verkehr passiert sein.
- Der Sachschaden darf maximal 1.300 Euro betragen.
- Deine Selbstanzeige muss sicherstellen, dass die geschädigte Person deine Personalien oder Fahrzeugdaten erhält.
Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 1 StGB hast du die Pflicht, dich nach einem Unfall zu melden. Dieser Pflicht kannst du nachkommen, indem du dich direkt bei der Polizei selbst anzeigst.
Die Selbstanzeige kannst du grundsätzlich bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Es ist jedoch sinnvoll, dies bei einer Dienststelle in der Nähe deines Wohnorts oder des Unfallorts zu tun. Das beschleunigt die Ermittlungen, und die geschädigte Person kann schneller ihre Ansprüche geltend machen.
Nutze die Chance, deinen Fehler zu korrigieren, und erleichtere damit nicht nur den Behörden die Arbeit, sondern auch dir selbst den Weg zu einer möglichen Strafmilderung.
Fahrerflucht mit Personenschaden
Wenn du in einen Verkehrsunfall bist und jemand davon betroffen oder verletzt wird, ist es wichtig, richtig zu handeln. Wenn keine Erste Hilfe geleistet wird oder die Kontaktdaten nicht getauscht werden, nennt man die Fahrerflucht mit Personenschaden. Dies ist eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) und kann mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheit bestraft werden.
Fahrerflucht gefährdet nicht nur das Opfer, sondern auch den Verkehr hinter dir, der auf eine ungesicherte Unfallstelle trifft. Laut StGB musst du am Unfallort bleiben, damit man deine Identität, dein Fahrzeug und deine Rolle im Unfall feststellen kann. Wenn du eher gehst oder nicht lange genug wartest, gibt es ernste Folgen.
Neben strafrechtlichen Konsequenzen können auch verkehrsrechtliche Strafen wie Geldbußen, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder der Verlust der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB auf dich zukommen. Zudem könnten auch andere Straftaten wie unterlassene Hilfeleistung oder fahrlässige Körperverletzung hinzukommen. Auch diese werden nach dem StGB bestraft und können ebenfalls zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren führen.
Um diese schwerwiegenden Konsequenzen vorzubeugen, ist es wichtig das du, denn genauen Ablauf und deine Rolle hierbei erkennst deswegen hier noch einige Schritte:
- Unfallstelle absichern: Stelle ein Warndreieck auf, aktiviere den Warnblinker und ziehe eine Warnweste an.
- Erste Hilfe leisten: Wenn Personen verletzt sind, handle sofort und leiste Erste Hilfe.
- Notruf absetzen: Informiere die Rettungskräfte über den Unfall und gib den Ort sowie die Anzahl der Verletzten durch.
- Am Unfallort bleiben: Verlasse den Unfallort erst, wenn die Polizei Dir dies erlaubt.
Indem Du diese Schritte beachtest, trägst Du nicht nur zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei, sondern schützt Dich auch vor schwerwiegenden strafrechtlichen Folgen
Fahrerflucht bei Wildschaden
Unfälle mit Tieren sind auf Deutschlands Straßen keine Seltenheit. Gerade in ländlichen Gebieten führen viele Straßen durch die Lebensräume von Rehen, Wildschweinen oder Hirschen. Doch wie verhältst Du Dich richtig, wenn Du plötzlich in einen Wildunfall verwickelt wirst? Ist es meldepflichtig und welche Strafen drohen, wenn Du den Unfall nicht meldest? Hier bekommst Du alle Antworten.
Was ist ein Wildunfall?
Ein Wildunfall ist ein Unfall, bei dem ein Wildtier beteiligt ist. Es schließt auch Schäden durch ein Ausweichmanöver ein. Interessant ist, dass nicht nur große Tiere, sondern auch Füchse, Hasen oder Dachse als Wild bezeichnet werden. Wenn Sie jedoch ein Haustier oder ein Nutztier überfahren, wie eine Katze oder eine Kuh, handelt es sich nicht um einen Wildunfall.
Darüber hinaus hängt das Ausmaß des Schadens vom Tier selbst und von der Geschwindigkeit ab, mit der Sie gefahren sind. Ein Ausweichmanöver ist besonders gefährlich, da Sie und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sind. Daher sollten Sie in einer solchen Situation wissen, wie Sie sich verhalten sollen.
So verhältst Du Dich richtig bei einem Wildunfall
Kommt es zu einem Wildunfall, solltest Du unbedingt folgende Schritte beachten:
- Sichere die Unfallstelle ab. Stell sicher, dass nachfolgende Autos gewarnt werden, um weitere Unfälle zu vermeiden.
- Berühre das verletzte Tier nicht. Wilde Tiere können in Panik geraten und Dich verletzen.
- Informiere die Polizei. Sie kümmert sich um die weitere Meldung an den Jagdpächter oder Wildhüter.
- Dokumentiere den Unfall. Fotografiere Spuren wie Blut, Fell oder Schäden an Deinem Auto.
- Lass Dir eine Wildbescheinigung ausstellen. Diese Bescheinigung brauchst Du für die Versicherung, um den Schaden geltend zu machen.
- Entferne das Wild, wenn möglich, von der Fahrbahn. So verhinderst Du Folgeunfälle.
Ist es Fahrerflucht, wenn Du einen Wildunfall nicht meldest?
Nein, eine Anzeige wegen Fahrerflucht musst Du bei einem Wildunfall nicht fürchten. Nach § 142 des Strafgesetzbuches handelt es sich nicht um Fahrerflucht, da Wildtiere kein „Rechtsgut“ oder Eigentum sind. Allerdings kann es teuer werden, wenn Du den Unfall nicht meldest. Für solche Fälle gibt es das Tierschutzgesetz: Geldstrafen bis 50.000 Euro. Darüber hinaus können weitere Schäden entstehen.
Was passiert, wenn durch ein Ausweichmanöver weitere Schäden entstehen?
Solltest Du beim Ausweichen einen Unfall verursachen, bei dem Dritte zu Schaden kommen – sei es ein Sach- oder Personenschaden – dann gilt dies als Fahrerflucht, wenn Du den Unfallort unerlaubt verlässt. In diesem Fall musst Du also besonders vorsichtig sein und den Vorfall sofort melden.
Halte Dich an diese Regeln und Du bist auf der sicheren Seite. So schützt Du nicht nur Dich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer und Tiere.